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Familie / Partnerschaft ohne Trauschein

Kurze Orientierung zur Partnerschaft ohne Trauschein – mit Verweisen auf Wohnen, Vollmachten, gegenseitige Pflichten sowie Bestattung und Erbrecht.

Partnerschaft ohne Trauschein

„Zu zweit ist man weniger allein“, denken sicher einige der 34 % allein lebenden älteren Menschen (Statistisches Bundesamt). Wie schön, wenn sich ihr Wunsch erfüllt. Darf da der Jurist mit seinem Rat stören? Es geht immerhin um eine Herzensangelegenheit!

Nun, es kommt auf Dich an. Fühlst Du Dich mit einer beiderseitig verbindlichen Regelung wohler, dann hilft – gezielt für Deine persönliche Situation – anwaltlicher Rat.

Ansonsten ist es nützlich, jedenfalls die Rechtslage in diesen Lebenssituationen zu kennen.

Gemeinsames Wohnen

Ob Du Deinen Partner oder Deine Partnerin in Deine Mietwohnung aufnehmen kannst, erfährst Du hier.

Stirbt ein Partner, sollte der andere wissen, dass er weiterwohnen darf.

Vollmacht in medizinischen Fällen

Der Arzt, das Krankenhaus und überhaupt das medizinische Personal dürfen dem Partner ohne Einwilligung des Patienten keine Auskünfte über das Ob und Wie einer medizinischen Behandlung geben.

Erst recht kann der Partner in keine medizinischen Behandlung für den Fall einwilligen, dass der andere nicht mehr selbstbestimmt handeln kann.

Das gilt selbst für eine medizinische Notfallbehandlung. Das gesetzliche Notvertretungsrecht gilt nur für Ehegatten, nicht für Partner ohne Trauschein!

Wechselseitige rechtliche Verpflichtungen?

Anders als die Ehe ist die Partnerschaft ohne Trauschein im Gesetz kaum geregelt; es gibt daher grundsätzlich keine rechtlichen Verpflichtungen gegeneinander.

Bestattung / Erbrecht

Partner ohne Trauschein sind keine Angehörigen im Sinne des Rechts der Totenfürsorge. Näheres dazu hier.

Partner ohne Trauschein erben nur, wenn sie im Testament bedacht sind – mehr dazu in diesem Beitrag.

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